Beginn der Förderung noch dieses Jahr

"Hessengeld" für Hausbauer gilt rückwirkend ab 1. März 2024

25.04.24 news

Die hessische Landesregierung hat versprochen, mit dem sogenannten "Hessengeld" beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen. Ende April 2024 hat das Kabinett die Eckpunkte des Hessengelds beschlossen: Es gilt rückwirkend ab dem 1. März und die ersten Auszahlungen sollen noch im Herbst diesen Jahres erfolgen.

Das Hessengeld wird laut heutigem Stand für das erste selbst genutzte Wohneigentum mit je 10.000 EURO (für max. zwei Personen) und 5.000 EURO pro Kind unter 18 Jahren gezahlt werden. Damit will das Land speziell bei den Kaufnebenkosten unterstützen. Die Förderung soll bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt werden.

Für weitere Details zum "Hessengeld" kontaktieren Sie am Besten Ihren RENSCH-HAUS Fachberater. Er wird Ihnen bei dieser und weiteren bundesweiten Fördermöglichkeiten gerne weiterhelfen.

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