Gesetzliche Fördermittel

Energie zu sparen bedeutet, doppelt Geld zu sparen.

Bei RENSCH-HAUS sind wir startklar, Sie bei der Erfüllung der Förderkriterien zu unterstützen. Da bei RENSCH-HAUS schon seit vielen Jahren die Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Fokus stehen, können Sie mit einem Haus von RENSCH-HAUS mit Leichtigkeit die Voraussetzungen zur Förderung erfüllen.

Die KFN-Förderung für klimafreundliche Gebäude.

Anfang 2024 wurde die Bundesförderung wieder in Kraft gesetzt und kann bei der KfW beantragt werden. Das Förderprogramm KFN „Klimafreundlicher Neubau“ umfasst ein Modell mit zwei Stufen.

Gefördert werden Wohngebäude und Nichtwohngebäude nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit Lebenszyklusanalyse (LCA)
  • Effizienzhaus 40
  • Keine Heizung auf Basis fossiler Energie oder Biomasse

Bei Erfüllung dieser drei Kriterien der Stufe 1 – KFWG (Klimafreundliches Wohngebäude) kann ein zinsgünstiges KfW-Darlehen bis zu 100.000€ je Wohneinheit beantragt werden.

Auf Stufe 2 – KFWG-Q des Förderprogramms kann ein Darlehen bis zu 150.000€ je Wohneinheit beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle oben genannten Kriterien der Stufe 1 erfüllt werden und zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) PLUS oder QNG PREMIUM vorliegt.

Wohneigentumsförderung für Familien.

Speziell für Familien mit Kindern; die Alternative zur KFN-Förderung: Sichern Sie sich die neue Wohneigentumsförderung für Familien (300) mit einem zinsgünstigem KfW-Darlehen von bis zu 270.000 €.

Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt unter folgenden Voraussetzungen:
  • Baufamilien, die Wohneigentum neu errichten und selbst nutzen werden.
  • Baufamilien, die noch keine Förderung aus dem Baukindergeld erhalten haben.
  • Baufamilien, die noch kein Wohngebäude bzw. Anteil an einem Wohngebäude besitzen.
  • Baufamilien, die die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Bei Erfüllung aller Kriterien der WE-Förderung für Familien kann, abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, ein zinsgünstiges KfW-Darlehen zwischen 170.000 € und 270.000 € beantragt werden.
Kriterien, um die Förderstufen zu erreichen: Gefördert werden im Programm "Wohneigentumsförderung für Familien" klimafreundliche Gebäude in zwei Stufen.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Gefördert wird der Neubau von kleinen bis mittleren Wohneinheiten.

Dieses KfW-Förderprogramm ist die dritte Säule der bundesweiten Förderung des Wohnungsneubaus.

Gefördert wird der Neubau von kleinen bis mittleren Wohneinheiten, z. B. für Alleinerziehende und Senioren. Die Förderung erfolgt über Zinsverbilligungen. Über diese Fördermöglichkeiten informiert Sie Ihr RENSCH-HAUS Fachberater.

Regionale Fördermöglichkeiten.

Über weitere regionale Fördermöglichkeiten, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, informiert Sie Ihr RENSCH-HAUS Fachberater.

Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem RENSCH-HAUS Fachberater zu den für Sie passenden Fördermöglichkeiten.

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