Gesetzliche Fördermittel
Energie zu sparen bedeutet, doppelt Geld zu sparen.
Bei RENSCH-HAUS sind wir bereits jetzt startklar, Sie bei der Erfüllung der Förderkriterien zu unterstützen. Da bei RENSCH-HAUS schon seit vielen Jahren die Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Fokus stehen, können Sie mit einem Haus von RENSCH-HAUS mit Leichtigkeit die Voraussetzungen zur Förderung erfüllen.
Die neue KFN-Förderung für klimafreundliche Gebäude.

Zum 1. März ist die neue Bundesförderung in Kraft getreten. Das Förderprogramm KFN „Klimafreundlicher Neubau“ umfasst ein Modell mit zwei Stufen.
Gefördert werden Wohngebäude und Nichtwohngebäude nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- Klimafreundliches Wohngebäude mit Lebenszyklusanalyse (LCA)
- Effizienzhaus 40
- Keine Heizung auf Basis fossiler Energie oder Biomasse
Bei Erfüllung dieser drei Kriterien der Stufe 1 – KFWG (Klimafreundliches Wohngebäude) kann ein zinsgünstiges KfW-Darlehen bis zu 100.000€ je Wohneinheit beantragt werden.
Auf Stufe 2 – KFWG-Q des Förderprogramms kann ein Darlehen bis zu 150.000€ je Wohneinheit beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle oben genannten Kriterien der Stufe 1 erfüllt werden und zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) PLUS oder QNG PREMIUM vorliegt.
Informieren Sie sich jetzt über die neue KFN-Förderung und sprechen Sie mit Ihrem RENSCH-HAUS Fachberater über Ihre Fördermöglichkeiten.
Regionale Fördermöglichkeiten.
Über weitere regionale Fördermöglichkeiten, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, informiert Sie Ihr RENSCH-HAUS Fachberater.


Großer Bau-Infotag am Werksstandort
Sonntag, 12. März 2023 in Kalbach-Uttrichshausen
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